Reglemente

Zahlreiche Dokumente geben der Pensionskasse den Rahmen vor.

Die Statuten fallen in die Zuständigkeit des Generalrates der Stadt Freiburg und regeln die Finanzierung der Leistungen.

Für die übrigen Reglemente ist der Vorstand zuständig. Es handelt sich dabei insbesondere um die folgenden Reglemente:

– Leistungsreglement (neu)

– Reglement zur Wohneigentumsförderung (neu)

– Organisationsreglement (neu)

– Anlagereglement (neu)

– Reglement über versicherungsmathematische Verpflichtungen

– Reglement über die Teilliquidation

Mehrere Reglemente sind im Lauf des Jahres abgeändert worden ; sie sind mit der Bezeichnung (neu) versehen