Die Organisation der Kasse umfasst einen Vorstand, ständige Kommissionen sowie Arbeitsgruppen mit einem spezifischen Auftrag. Ein Verwalter stellt die operative Führung der Kasse sicher.
Der Vorstand stellt die allgemeine Führung der Kasse sicher. Er stellt sicher, dass diese ihre gesetzlichen und reglementarischen Aufgaben erfüllt. Er legt die Ziele und die strategischen Prinzipien fest, die den Rahmen für die Verwaltung der Institution bilden.
Der Vorstand entscheidet über die technischen Grundlagen und legt die Leistungspläne fest, und dies entsprechend der Finanzierung, wie sie der Generalrat der Stadt Freiburg beschlossen hat und der dafür zuständig ist.
Der Vorstand ist das oberste Organ der Pensionskasse. Er besteht paritätisch aus 8 Mitgliedern: 4 Mitglieder vertreten die Arbeitgeber und 4 Mitglieder die Arbeitnehmer.
Zu Beginn jeder Amtsperiode bezeichnet der Gemeinderat der Stadt Freiburg die 4 Vertreter der Arbeitgeber, und die aktiven Versicherten wählen die 4 Vertreter der Arbeitnehmer.
Der Vorsitz des Vorstand wird für eine Hälfte der Amtsperiode von einem Vertreter der Arbeitgeber und für die andere Hälfte von einem Arbeitnehmer-Vertreter sichergestellt.
Die Anlage-Kommission ist eine ständige Kommission der Pensionskasse. Sie überwacht und kontrolliert die Vermögensverwaltung und sorgt für die Einhaltung des gesetzlichen und reglementarischen Rahmens der Vermögensverwaltung. Sie berät den Vorstand bei Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Die Immobilien-Kommission ist eine ständige Kommission der Pensionskasse. Sie beaufsichtigt und kontrolliert die Verwaltung des Immobilienvermögens, das Immobilienverwaltungen anvertraut ist. Die Kommission befasst sich ebenfalls mit dem Erwerb neuer Immobilien und wichtigen Bauvorhaben und/oder Renovationen, die das Immobilienvermögen der Kasse betreffen.
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