Wahl der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter

Die neue Legislaturperiode beginnt 2021. Das bedeutet, dass der Vorstand der Pensionskasse des Personals der Stadt Freiburg neu gewählt werden muss. Der neue Vorstand wird sein Amt am 1. Juli 2021 antreten. Zur Erinnerung: Der Vorstand setzt sich zu gleichen Teilen aus jeweils vier Vertreter‑innen der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden zusammen. Der neue Gemeinderat wird die vier Vertreter‑innen der Arbeitgebenden ernennen. Zwei von ihnen sind Mitglieder des Gemeinderates und zwei weitere werden aufgrund ihrer Kompetenz ausgewählt. Die vier Vertreter‑innen der Arbeitnehmenden werden im ersten Quartal 2021 von den aktiven Mitgliedern der Pensionskasse gewählt. Alle aktiven Versicherten können ihre Kandidatur einreichen.