Vorbereitende Arbeiten
Der Vorstand der Pensionskasse arbeitet seit 2016 an dieser Reform. Es handelt sich dabei nicht nur um eine blosse Änderung der technischen Grundlagen, sondern um eine grundlegende Umstellung. Der Vorstand hat alles getan, um gerechte und ausgewogene Lösungen zu finden, damit diese Reform unter den bestmöglichen Bedingungen stattfindet.
In einer Pensionskasse öffentlichen Rechts, wie dies bei der Pensionskasse des Personals der Stadt Freiburg (CPPVF) der Fall ist, liegt die Finanzierung in der Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, in diesem Fall beim Generalrat (GR) der Stadt Freiburg. Für die anderen Themen ist das oberste Organ der Kasse zuständig, im Fall der CPPVF ist es der Vorstand.
Der Vorstand hat eine Reform vorbereitet, die sowohl die Leistungen wie die Finanzierung betrifft, und dies im Wissen, dass er diese Reform nur würde umsetzen können, wenn der GR den Teilbereich Finanzierung gutheissen würde.
Vorgängige Präsentationen (Oktober 2018)
Es fanden eine Reihe von vorgängigen Präsentationen statt, die sowohl für die Arbeitgeber, die Versicherten wie die Generalräte durchgeführt wurden. Sie zielten darauf ab, die Gründe für diese Reform sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die einen und die anderen zu erklären.
Botschaft an den Generalrat und Beschluss (18. Februar 2019)
Der Generalrat hat die vorgeschlagene Reform gutgeheissen. Er hat indessen eine zusätzliche Massnahme beschlossen, um die Auswirkungen dieser Reform für die Versicherten abzumildern. Diese Massnahme betrifft indessen nur die Arbeitnehmer der Stadt Freiburg, da der GR nicht über die Zuständigkeit verfügt, einen solchen Entscheid für die anderen Arbeitgeber zu fällen, die der Pensionskasse angeschlossen sind.
Ergänzende Botschaft des Generalrates und Beschluss (3. Juli 2019)
Die vom GR im Februar 2019 beschlossene Massnahme beinhaltete mehrere mögliche Interpretationen, und dieses Thema musste geklärt werden. Dies ist der Grund für die ergänzende Botschaft. Die Vielzahl der Interpretationen wurde aufgehoben, und es gab in der Folge bei den getroffenen Entscheiden keine Mehrdeutigkeit mehr.
Verabschiedung des neuen Vorsorgereglements durch den Vorstand (3. Juli 2019)
Nach Genehmigung der Finanzierung der Reform durch den GR konnte sich der Vorstand mit der Umsetzung befassen. Er hat das Vorsorgereglement bereinigt und am 3. Juli 2019 verabschiedet.
Information über den neuen Vorsorgeplan (Herbst 2019)
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